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Der "Wertungsbogen" für die "Kleinbühnenjury" 1990 sah folgendermaßen aus:

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Juror:
Medium/Institution:

Theater:
Stück:
gesehen am:

Wertung: [nach Punkten]
Konzeption
Innovation
Risikobereitschaft
Regie
Schauspielleistung / Geschlossenheit des Ensembles
Ausstattung
"Ansprechbarkeit" des Publikums
Sonderpunkte des Jurors
österreichische zeitgenössische Autoren

Gesamtsumme [nach Punkten]

Unterschrift

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Die Punkte lagen pro Bereich bei einer Vergabe von 0 bis max. 20 Punkten, in Ausnahmen konnte man bis zu 40 Punkte vergeben; die maximale Punktevergabe lag bei 200 Punkten.
Eine Prämie > erhielt man, wenn mindestens 5 Bögen durch den Beirat eine Punktezahl von 80 Punkten aufwiesen.

Anmerkungen: Interessant ist die Aufnahme der Rubrik "österreichische zeitgenössische Autoren", die spätestens ab dem Jahr 2000 kaum noch für höhere Punktezahlen sorgte, hingegen wurden Aspekte wie Auslastung, Dramaturgie, Programmheftgestaltung oder Kulturvermittlung nicht aufgenommen; ebensowenig wurde in den ersten Jahren die Frage nach dem Spielort in die Bewertung genommen, dieser befand sich schlichtweg in der Rubrik "allgemeine Angaben". Auch hier sollte sich erst ab dem Jahr 2000 und v. a. ab der "Theaterreform" des Jahres 2003 Wesentliches ändern. (Wobei es seither kein Wertungsbögen mehr gibt.)