© KinTheTop/Angela Heide
zuletzt aktualisiert: 05.12.2025
Zitierweise: Angela Heide: Amalien Kino. In: www.kinthetop.at/forschung/kinthetop_10_EdisonKino.html (zuletzt eingesehen am Tag.Monat.Jahr)

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Im Jahr 1902 wurde mit dem Bau des Arbeiterheims begonnen, das am 15. Oktober 1905 eröffnet wurde. Der darin für eine große Anzahl an Besucher:innen konzipierte Veranstaltungssaal fasste 1.100, aber 1908 1.200 Personen und wurde von Beginn an sowohl als Theater wie als Veranstaltungs- und Vortragssaal genutzt.
Ab 1927 fanden hier zudem auch Filmveranstaltungen statt, ehe die Räume bald darauf fast durchgehend als Kino genutzt wurden.

Die Amalien Lichtspiele, später auch: Amalien Kino, wurden 1927–1928 gegründet und 1928 im Arbeiterheim Favoriten eröffnet. Der Saal hatte eine Galerie und 33 Logen und war bereits davor schon zeitweise für Film-, Theater- und Varietévorstellungen genutzt worden.
Von 1928 an hielt die Lizenz das Arbeiterheim Favoriten. Gleichzeitig mit dem Kinobetrieb durfte der Verein auch weiterhin Theater- und Varietéaufführungen im selben Saal veranstalten sowie Vorstellungen des Schulkinobundes anbieten.
Ab 1931 findet sich die KIBA Kinobetriebs-Anstalt Ges m.b.H. als „Direktion“ des „Tonfilmtheaters Amalien-Kino“, wobei der Verein weiterhin als Konzessionär genannt wird. Die KIBA hat das Kino „bis auf Weiteres“, wie es in einem Schreiben vom 9. September 1932 heißt, „in Pacht genommen“. Der Kinosaal befand sich in denselben Räumen des Favoritener Arbeiterheimes, die auch für Vorträge, Theater- und Varieté-Vorführungen genutzt wurden.

Im März 1934 löste sich der Verein Arbeiterheim Favoriten auf, die Konzession verfiel, das Kino wurde, so die vorliegenden Akten, „infolge der Februarereignisse“ „aus staatspolizeilichen Gründen“ geschlossen. Auf der anderen Seite hatte die KIBA ab August 1933 die Pacht übernommen und diese umgehend als „Subpacht“ zu gleichen Teilen an Benjamin Nemon und Leopoldine übertragen, wobei Letztere auch die finanziellen Belastungen trugen und persönlich in das Kino investierten. Gegen die Beteiligung Nemons legte u. a. am 15. März 1934 Nationalrat Hans Wancura (gest. 1939) Berufung ein, da Nemon „ein nicht bodenständiger Einwohner in Wien“ wäre. Wancura sprach sich für den Eintritt des „christlichen Fachmanns“ Hollweger ein und betonte den Antrag mit dem Hinweis, dass Nemons bereits das Kino Mariahilf und das Kino Schäfer leitete. Auf der anderen Seite suchte auch Spielvogel für die Übertragung der Konzession auf ihren Namen an, der diese auch im Zuge eines Gerichtsverfahrens verliehen wurde. In ihrem Ansuchen heißt es u. a.: „Bitte: Es wolle ehest provisorisch die Wiederöffnung des Amalienkinos bewilligt werden, damit ich von weiteren Schäden bewahrt bleibe, unbeschadet dessen, dass die Frage des Eigentumsverhältnisses an diesem Kino und die der Übertragung meines Pachtvertrages auf den neuen Eigentümer einer späteren Regelung vorbehalten bleibe.
Zur Begründung meines Ansuchens führe ich an, dass ich selbst niemals Mitglied der sozialdemokratischen Partei war und zu dieser und auch zu den Feberereignissen dieses Jahres selbstverständlich in keinerlei wie immer gearteten Beziehung stehe.
Meine vaterländische Gesinnung und meine Mitgliedschaft zur christlichsozialen Partei habe ich in den bei der Bundespolizeidirektion bzw. beim Bundesamt für Propaganda überreichten Gesuchen dadurch nachgewiesen, dass ich Empfehlungen des hochwürdigen Probstes von Klosterneuburg, des Prälaten Herrn Dr. Josef Kluger den Gesuchen angeschlossen habe […].

In einem Memorandum vom 14. März 1934 hieß er zur Situation des Kinos u. a., dass die Subpacht zwischen KIBA und Nemon „unstatthaft“ gewesen sei und der genehmigte Geschäftsführer „Herr Sturm“ wäre. „Bei Ausbruch der Februarunruhen wurde das Kino gesperrt und der Herr Stadthauptmann von Favoriten stand bis 13. d. M.: auf dem Standpunkt, dass eine Wiedereröffnung aus Gründen der Staatsraison derzeit unmöglich sei.“ Nemon hatte zu diesem Zeitpunkt vier Kinos in Wien als Besitzer und/oder Pächter, Spielvogel hingegen war mit ihrem Vermögen nur am Favoritener Kino beteiligt, habe einen neunjährigen Sohn und eine „72-jährige kranke Mutter“ zu versorgen und ihr gesamtes Geld in das Kino angelegt.
Im Mai meldete sich der Verband der Klein- und Mittelkinos, Sektion Wien, das Gremiums der Lichtspielunternehmer Österreichs und sprach sich sowohl gegen die Verleihung der Konzession an die KIBA wie auch die Weiterführung des Kinos überhaupt aus, das bereits gegen die Interessen des Verbandes „von der früheren sozialdemokratischen Gemeindeverwaltung als Parteikino eröffnet“ worden war. Nun, im Frühling 1934, bestünden die „Voraussetzungen, welche die frühere Rathausmajorität veranlasst haben, das Kino zu eröffnen“ nicht mehr, und „die Kiba benötigt für ihren Fortbestand diesen Betrieb ebenso wenig“.
Parallel dazu legten eine Reihe von Privatpersonen und Vereinen Anträge auf die Übertragung der Konzession vor, die jedoch durchgehend abschlägig beantwortet wurden; aus einem Schreiben der Vizebürgermeisters von Wien geht hervor, dass dieser der KIBA den Vorzug gab.
Schließlich wurde Spielvogel dennoch die provisorische Konzession zuerkannt und das Kino ab diesem Zeitpunkt in „Tonkino Favorita“ umbenannt. Im Oktober 1934 kam es zu einer neuerlichen Veränderung: Da Spielvogel das Kino wohl finanziell nicht weiter erhalten konnte, wurde die Konzession nun doch an die KIBA übertragen. Im Ansuchen der KIBA an den Wiener Bürgermeister vom 24. Oktober 1934 hieß es u. a. , dass Spielvogel ihren „finanziellen Verpflichtungen nicht nachkam“, dass die KIBA Eigentümerin der „kompletten Tonfilmeinrichtung“ sei und ihrerseits in das Kino investiert hätte. Weiters führte die KIBA an, dass sie „als anerkannt führendes Institut in der Lage sei, sich Filme zu sichern, die einen Publikumserfolg verbürgen, sodass auch ein wirtschaftlicher Erfolg gewährleistet sei, der sich auch auf die öffentlichen Abgaben vorteilhaft auswirkt. Als psychologisches Moment wird noch ins Treffen geführt, dass der Name ,Kiba‘ volkstümlich sei und dadurch ein Großteil des früheren Stammpublikums wieder für das Kino gewonnen würde.“ Auch die Kiba erhielt nur eine provisorische Konzession auf zwei Monate, sodass bereits im November „Reichsgräfin Helly Attems“ ihrerseits um die „Verleihung der frei gewordenen Kinokonzession des Amalienkinos“ ansuchte. Ihr folgten der Kriegsinvalide Alfred (Baron) Coreth im April 1935 und der Journalist Dr. Martin Groder im Mai 1935 mit weiten Ansuchen; ein weiteres Ansuchen des Österreichischen Kriegsopferverbandes vom Februar 1935 wurde von diesem selbst im April des Jahres zurückgezogen; das Ansuchen des Vereins Volkslesehalle ebenfalls abgelehnt.
Schließlich finden sich Unterlagen aus dem Sommer 1935, in dem erneut der Verein „Arbeiterheim in Favoriten“ als Betreiber des Kinos ausgewiesen wird.

Der Kinobetrieb in der NS-Zeit
Bis 1942 konnte noch der Verein Arbeiterheim den Betrieb halten, danach wurde der Verein aufgelöst und die bisherigen Pächter von Richard Bodingbauer und Gustav Jarosch abgelöst, denen auch die Spielbewilligung der Reichsfilmkammer zugesprochen wurde.
Ein Bericht der Fachgruppe des Lichtspieltheater vom 28. Mai 1948 gibt bekannt, dass das Kino bis 1942 Eigentum des Vereins Arbeiterheim Favoriten war. „Dieser Verein wurde im selben Jahr aufgelöst und ein neuer Verein, Gemeinschaftshaus Favoriten genannt, errichtet. Der Kinobetrieb war von 1935 bis 1942 an Frau Elise Müller verpachtet, welche als stillen Teilhaber einen Herrn Ing. Peschek mitbeteiligte. Der Pachtvertrat musste, wie uns der damalige Geschäftsführer, Herr Gustav Jarosch, mitteilte, über Aufforderung der Reichsfilmkammer Außenstelle Wien aufgegeben werden und die beiden Pächter, Frau Elise Müller und Herr Ing. Peschek schieden aus demselben aus. Als Kompensation für Frau Müller wurde deren Schwiegersohn, der oben genannte Herr Gustav Jarosch, in den neuen Pachtvertrag aufgenommen, als zweiter Partner kam Herr Richard Bodingbauer. Ob Herr Ing. Peschek, der mittlerweile verstorben sein soll, irgendeine Entschädigung für den Verzicht auf seine Pachtrechte erhalten hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls ist Herr Bodingbauer über Betreiben der Reichsfilmkammer in das Pachtverhältnis aufgenommen worden und hat aus eigenen Mitteln überhaupt keinerlei Leistungen für die Übernahme der Pachtrechte erbracht.“
Tatsächlich findet sich die Abschrift eines Vertrages zwischen dem Verein „Gemeinschaftshaus Favoriten“ und Elise Müller von 21. Dezember 1942, aus dem die Übergabe all ihrer Rechte an Gustav Jarosch deutlich wird, der wiederum das Kino gemeinsam mit Bodingbauer als selbstständigen Betrieb bis 1. Mai 1945 führen sollte.

Dass im Saal auch während des Krieges nicht nur Filme gezeigt wurden, geht aus einem diesbezüglichen expliziten Verbot der Fachgruppe Filmtheater in Berlin für Wiener Lichtspieltheater aus dem Jahr 1941 hervor, in dem sogar ein konkretes Verbot für die Amalien Lichtspiele ausgesprochen wurde, das wohl unkontrollierte nächtliche Tanzeinlagen angeboten hatte.

Nachkriegszeit
Nach dem Krieg stand das Haus in Besitz der Arbeiterschaft Favoriten (Arbeiterheim Favoriten), war jedoch vorerst „von russischen Behörden besetzt“, wie aus einer „Eigentumskontrolle“ der „Interalliierten Kommandantur Wien“ von 17. September 1945 hervorgeht. Ehe der öffentliche Verwalter nach 1945, Dr. Alfred Migsch, auch dieses Kino in seine Verwaltung nahm, wurde es vorübergehend von Margarete Vallas geleitet, die vom Gremium der Lichtspieltheater, vertreten durch Ing. Nord, zur provisorischen Leiterin eingesetzt worden war.
Migsch trat jedoch de dacto seine Vertretungsfunktion nie an, da sich das Kino in der russischen Besatzungszone befand, wiewohl er auf eigenen Wunsch bis 1948 offiziell seitens der Gemeinde Wien öffentlicher Verwalter blieb.
Wie aus einem Schreiben des Restitutionsfonds der sozialdemokratischen Organisationen vom 10. März 1948 hervorgeht, war das Haus auch zu diesem Zeitpunkt noch „von der Besatzungsmacht beschlagnahmt“: „Bezüglich der Eigentumsfrage des in diesem Haus untergebrachten Kinos und der entsprechenden Konzession wurden unseres Wissens von dritter Stelle bisher keinerlei Ansprüche gestellt. Es dürften sich hier auch keine derzeitigen Ansprüche ergeben.“
Erst 1950 trat Dr. Migsch als öffentlicher Verwalter dieses Kinos zurück. Ihm folgte im Februar 1950 Bezirksvorsteher Karl Vrba als neuer öffentlicher Verwalter. Der Grund für diesen Schritt wurde in einem Schreiben des Restitutionsfonds der sozialdemokratischen Organisationen vom 15. Februar 1950 ausführlich argumentiert. Darin heißt es u. a.: „Im Jahr 1945 wurde unmittelbar nach der Befreiung Wiens das Arbeiterheim Favoriten sowie auch die Lokalitäten des Kinobetriebes von der Roten Armee besetzt.“ Migsch wurde öffentlicher Verwalter – doch da es sich um ein deutlich der Sozialdemokratischen Partei nahes Kino handelte, wurde mit 1950 der Antrag gestellt, einen Vertreter ihrer Reihen an die Stelle von Migsch treten zu lassen – Vrba.
1953 trat auch Vrba von seiner Position als öffentlicher Verwalter zurück und das Kino wurde erneut dem wiedergegründeten Verein Arbeiterheim Favoriten zugesprochen.

Im selben Jahr trat Rechtsanwalt Dr. Paul Halbritter dafür ein, dass man seinem Mandanten, Gustav Jarosch, der „berechtigt gewesen wäre“, das Kino bis 1955 zu führen, die Auszahlung von 3.000 Kaution bewilligen sollte. Wie dieser Antrag entschieden wurde, geht nicht aus den Unterlagen hervor.

Letzte Jahre
1982 wurde hier der Kinobetrieb für immer eingestellt. In dem Jugendstilhaus, in dem sich einst das so vielfältig genutzte Arbeiterheim Favoriten befand, war danach einige Jahre lang ein Hotel untergebracht. Ab 2019 war hier die Grundversorgung Obdach Favorita zu finden.

Quellen
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reichsfilmkammer, Außenstelle Wien, A1 – Kinoakten, 5 Amalien-Lichtspiele
Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A27 - ÖV Kino, K2 Amalien-Lichtspiele
Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 104, A11, 10. Amalien-Kino


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