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Auszug der Urania - Singspielhalle Kleine Bühne
Am 4. Mai 1910 schloss die Urania ihre bisherigen Räume an der Wollzeile 34.
Bereits Ende März dieses Jahres lag ein Antrag der Schauspielerin und Sängerin Friederike Gutmann-Umlauft um die „Erteilung der Konzession zum Betrieb einer Singspielhalle im Lokale der Urania I. Wollzeile 34 bzw. das Projekt für die aus diesem Anlasse erforderlichen baulichen Umgestaltungen“. Die Umbauarbeiten zogen sich bis in den Oktober, am 3. Oktober 1910 wurde der Betrieb bei einer abschließenden Revision zur Eröffnung freigegebenen. Die Eröffnung des neuen Vergnügungstheaters fand zwei Tage später mit den beiden Einaktern Der Dieb Nr. 3 und Die Dame im Kamin sowie dem Singspiel Herr und Frau Biedermeier statt. Die wenigen erhaltenen Akten des Wiener Magistrats zur „Kleinen Bühne“ in der Wollzeile enden mit dem Jahr 1911.

Vom Theater zum Kino
Nur kurze Zeit nach der Eröffnung des Theaters wurde bereits darüber spekuliert, dass daraus ein Kinobetrieb werden sollte.
Das Ansuchen, die bis dahin an derselben Adresse bestehende „Kleine Bühne“ „für kinematographische Zwecke umzugestalten“, stammt vom 4. November 1911, als klar wurde, dass die Kleine Bühne nicht mehr lange bestehen würde.
Mitte November 1911 war der erste Lokalaugenschein durch das Magistrat vorgenommen worden, die Verhandlungsschrift ist mit 13. November 1911 datiert, der Umbau sowie mehrere Revisionen, die damit verbunden waren, scheinen bis März 1912 abgeschlossen gewesen zu sein, denn am 29. März 1912 eröffnete hier einer der wichtigsten Wiener Filmpioniere, Max Rády-Maller (Jg. 1876) ein weiteres festes Kinounternehmen.
Rády-Maller, dessen Rady-Maller Ges.m.b.H. sich ebenfalls in der Inneren Stadt, in der Biberstraße 15, befand, war zugleich Besitzer des Kinobetriebes und Inhaber der Kinolizenz, die er für die Eröffnung dieses Kinos von seinem bisherigen Maxim Bio-Theater in der Mariahilfer Straße 139 hierher transferierte. Der quadratische Theatersaal über dem im Souterrain gelegenen Restaurant wurde zu einem länglichen Kino, wobei die bisherigen Logen auch weiterhin behalten wurden.

Mängel & Revisionen des Kinos
Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde Max Rády-Maller zum Leutnant im Automobil-Korps und 1916 für seine Verdienste mit dem Signum-Lauris-Orden ausgezeichnet.
1916, 1917 und 1918 kam es zu Revisionen und Beanstandungen kleinerer Mängel durch den Wiener Magistrat, ein Katasterblatt mit der Bezeichnung „Elite Kino“ wurde am 20. März 1919 angelegt. Ein Akt des damaligen „Magistratischen Bezirksamtes für den I. Bezirk“ (M.Abt. IV-1074/18) aus dem April 1918 verweist darauf, dass die Lizenzerneuerung seitens des Magistrats nach einem vorangegangenen Lokalaugenschein im Februar des Jahres und den darauffolgenden Verbesserungen durch den „Lizenzwerber“ bewilligt worden war. Die Rady-Maller Gesellschaft m.b.H. war, so der Eintrag auf einem Briefkopf eines Schreibens an das „k.k. Polizei-Kommissariat“ von 25. September 1918, in dem der Abschluss der vorgeschriebenen Arbeiten bekanntgegeben wird, die „älteste Monopol-Films-Leihanstalt der Monarchie“, gegründet 1905 – und 1918 neben dem Elite Kino auch Betreiberin des Kreuz Kinos (1., Wollzeile 17). 1919 kam es zu einer neuerlichen Verlängerung der der Kinolizenz (Mag.Abt. IV-1838/19).
Zahlreiche weitere Erneuerungen des im Mai 1919 mit 373 Sitzen ausgewiesenen Innenstadtkinos sind in den Beständen der Magistratsabteilung der Stadt Wien nachgewiesen.

Übertragung der Lizenz

1925 wurde die Kinematographenlizenz an den 1888 in Wien geborenen Alois Tauber übertragen und lief auf seinen Namen bis 31. Dezember 1927.
Tauber schloss an die Lizenzübernahme einen weiteren Umbau des Kinos an, dessen Pläne im Juni 1926 vorgelegt wurden. Baumeister des Umbaus waren die Wiener Stadtbaumeister Architekten F. Krombholz und L. Kraupa, deren Büro sich damals in 1., Operngasse 6, befand.
Zu den Neuerungen Taubers zählten u. a. die Aufstellung eines zweiten Apparates und die Entfernung der ehemaligen Bühneneinrichtung respektive von Holzkonstruktionsteilen der Kleinen Bühne, die sich zu diesem Zeitpunkt noch hinter der Leinwand des Kinos befand. Stattdessen wurden mehrere „7 cm starke Gipsschlackenwände“ errichtet sowie ein vermau-ertes Fenster wieder geöffnet. Eine Reihe von Revisionen wurde auch in den folgenden Jahren durchgeführt.
Interessant sind in Hinblick auf die damalige Leitung des Kinos auch mehrere Schreiben des Magistrates im Zuge einer „Überprüfung nach dem Wiener Kinogesetz“, die darauf hinweisen, dass das Kino der „Filmkontingentierung, Kontrolle der aufgeführten Laufbilder“ nicht entsprochen habe: So wurde etwa festgestellt, dass der Werbefilm Die elegante Figur der Firma K. Grünberger (Bloch-Mieder, 7., Neubaugasse) sowie der Trickfilm Kater Felix als Liebesgott der First National New York (Fanamet, 7., Neubaugasse 1) „zur öffentlichen Vorführung gebracht wurde[n], ohne dass die vorgeschriebene Einfuhrbewilligung vorgewiesen werden konnte.“
Ab 1926 waren Paul Engel (Jg. 1880), Siegfried Unger (Jg. 1884) und Alois Weil (Jg. 1877) von der „Hugo Engel G.m.b.H.“ Miteigentümer neben dem Gründer des Kinos, Rády-Maller; Tauber blieb deren Konzessionär und Kinoleiter.
Mitte 1927 wurde das Gebäude von den neuen Eigentümern umgestaltet und das Kino im Zuge dessen wesentlich vergrößert, wie aus einem Schreiben des Magistrats (Abt. 36) vom 31. August 1927 an den damaligen Hausverwalter, Richard Faltis, 1., Singerstraße 14, an Alois Tauber und den dafür beauftragten Architekten Oerley (1., Tuchlauben 13), ersichtlich wird.

Erneut wurde das Kino im Dezember 1929 im Zuge des Umstellung auf den Tonfilmbetrieb umgebaut und am 25. Dezember mit dem Tonfilm Die Jazzsängerin wiedereröffnet.
Wie aus einem Schreiben des Magistrats Wien vom 31. Dezember 1929 hervorgeht, war für die Umgestaltung des Gebäudes in diesem Jahr dahingehend geplant, dass „der Bildwerferraum des im glasüberdeckten Haushofes liegenden Kinosaales durch Aufstellung eisenbewehrter Betonwände auf einer Walzeisenkonstruktion erweitert wird“. Ende November 1930 erhielt das „Elite Kino“ eine „ausnahmsweise“ „Sperrstundenerstreckung“ bis 11 Uhr nachts.

Am 26. November 1930 erreichte ein Schreiben der in diesem Jahr neu ernannten Konzessionärin, der „Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft“ (8., Wickenburggasse 15; die Zentrale lag in 2., Pazmanitengasse 7), die „Magistrats-Direktion Wien I.“, indem Folgendes festgehalten wurde:

„Die uns mittels Bescheid vom 31. Dez. 1928 Zl.Mag.Abt.52/K 70/37 erteilte, resp. verlängerte Konzession auf die Margaretner Lichtspiele, V., Schönbrunner Str.[aße] 143, läuft mit 31. Dez. 1930 ab. – In der Voraussetzung, dass uns neuerlich in Anbetracht unserer sozialen Arbeit auf dem Gebiete der Krüppelfürsorge eine Kinokonzession verliehen wird, erlauben wir uns an Sie die Bitte zu richten, uns womöglichst eine Konzession auf ein größeres Kino zu bewilligen, damit wir aus den größeren Einkünften unserer Arbeit zum Wohle der Krüppel vollauf gerecht werden können. Größere Einnahmequellen sind deshalb für uns erforderlich, weil in der Zwischenzeit unser Verein und die demselben angeschlossenen Krüppelwerkstätten an Aus-dehnung zugenommen haben. Für den Fall, als unsere Bitte nach einer Konzession für ein größeres Kino willfahren wird, so würden wir auf die voraussichtliche Verleihung der Konzession auf die Margaretner Licht-spiele, V., Schönbrunner Straße 143, um welche wir auf jeden Fall mit gleicher Post ange-sucht haben, verzichten.“

Das Magistrat bewilligte dieses Ansuchen, sodass von nun an die Erste österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft offizielle Konzessionärin des Elite Kinos wurde. Taubers eigenes Ansuchen wurde hingegen am 30. Dezember 1930 abschlägig beantwortet.

Nur wenige Tage zuvor hatte der Bund der Wiener Lichtspiel-Theater (7., Mariahilfer Straße 88a) demgegenüber einen scharfen Brief an die Magistrats-Abteilung 52, 1., Neues Rathaus (Z.Zl. K 12/75/30 v. 22. Jänner 1930) verfasst, aus dem deutlich hervorgeht, dass Tauber nicht freiwillig auf seine Konzession verzichtet hatte. Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung von 21. Jänner des Jahres den Vorfall heftig diskutiert und kam zu folgendem Ergebnis:

„Die Konzession bzw. vorher Lizenz des Elite Kinos hatte seit Entstehung dieses Betriebes im Jahre 1912 die denselben führende Ges.m.b.H. bzw. seit 1921 [!] im Einvernehmen mit den übrigen Beteiligten der Mitbesitzer unser langjähriges, verdienstvolles Mitglied Herr Alois Tauber inne, dessen vollkommen einwandfreie, anstandslose ja mustergültige Geschäftsführung notorisch ist. Herr Tauber hat rechtzeitig vor Ablauf seiner bis 31.12.1930 giltigen Konzession um deren Verlängerung angesucht und rechnete ebenso selbstverständlich wie wir mit einer aufrechten Erledigung seines Ansuchens, umso mehr, als gerade im abgelaufenen Jahre seitens des Besitzers des Elite Kinos anlässlich der notwendigen Tonfilmumstellung ungeheure Beträge investiert wurden. Ganz im Gegensatz zu dem in dankenswerter Weise sonst fast stets erfolgten Vorgang wurden wir von der Abteilung 52 diesmal davon nicht verständigt, dass außer dem Ansuchen des Herrn Tauber auch noch ein weitere Gesuch, das der ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft um die Konzession des Elite Kinos eingelangt ist. Erst durch einen telefonischen Anruf vom 30. Dezember 1930 wurden wir vor die damals bereits als vollendet erklärte Tatsache gestellt, dass die Konzession des Elite Kinos ab 1.1.1931 dem genannten Verein verliehen wird. Dieser Verein hat bisher nach keiner Richtung hin auch nur die geringste Beziehung zum Betriebe. Es ist nur eine selbstverständliche Forderung unserer gerechten und richtigen Interessenvertretung unserer Mitglieder, wenn unser Ausschuss gegen die vorliegende, sozusagen in letzter Minute erfolgte Konzessionsverweigerung an Herrn Tauber nachdrücklich protestiert. […] Unser Ausschuss kann daher auch zu dem mitgeteilten Ansuchen der Krüppelarbeitsgemeinschaft um Verpachtung der Konzession an Herrn Alois Tauber, zu welcher sich derselbe lediglich durch den Druck der gesetzwidrig geschaffenen Verhältnisse bestimmen ließ, keine andere Stellung einnehmen, als auch in diesem Falle nachdrücklich zu betonen, dass Konzession und Betriebsinnehabung zusammengehören.“

Tauber selbst hatte bereits am 10. Jänner 1931 durch seinen Rechtsanwalt Moriz Sternberg (1., Seilerstätte 15) Berufung gegen den Bescheid der Konzessionsübertragung eingelegt. Diese wurde tatsächlich jedoch am 10. März 1931 von der Wiener Landesregierung ablehnt. Ein diesbezügliches mehrseitiges Schreiben, das dem Berufungsakt beigelegt ist, verweist darauf, dass die von Tauber angeführten Argumente zwar stimmen würden, jedoch bei Vereinen, die „weder Eigentümer der Einrichtung noch Mieter des Lokals noch Betreiber“ sein könnten, Ausnahmen gemacht werden würden und ein „starres Festhalten an dem übernommenen Zustande […] nach Ansicht der Landesregierung ungerechtfertigt“ sei. Tauber verlor seine Konzession an die „Erste österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft“.

Mit Bescheid vom 28. Jänner 1931 wurde „gemäß § 4 des Wiener Kinogesetzes in der Fassung von 1930, Nr.L.G.Bl.Nr. 29“ die „Verpachtung der Konzession zum Betriebe des Elitekinos in Wien, 1., Wollzeile 34, an Herrn Alois Tauber wohnhaft in Wien, IX., Spittelauer Lände 23, auf die Dauer der laufenden Konzession genehmigt“. Damit wurde Tauber zwar als Konzessionär abgelöst, blieb aber quasi „Subkonzessionär“ im „eigenen Haus“, eine Konstellationen, die sich ab dem neuen Kinogesetz von 1926 immer wieder in Wien finden lässt.

Weitere Aktenbestände des Wiener Magistrats weisen darauf hin, dass auch das „Kabarett Simplizissimus“ an dieser Adresse zu finden war, Konzessionär des Theaterbetriebs war dessen künstlerischer Leiter, Josef Czech, der sich im März 1931 gegenüber der neuen Konzessionärin („Krüppelarbeitsgemeinschaft“) dahingehend beschwerte, als die Herstellung der feuerpolizeilich vorgeschriebenen selbstschließenden „Kesselhaustüren“ noch nicht erfolgt war, die die beiden Etablissements voneinander trennen sollten.

Der Konflikt zwischen Tauber und der Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft setzte sich auch in den folgenden Jahren fort. Tauber ersuchte immer wieder um die Erteilung der Konzession, die vom Magistrat jedoch nicht mehr an ihn erteilt wurde. Noch 1934 wurde die die Erste österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft als Konzessionsinhaber, Tauber als deren „Pächter“ (der Konzession) ausgewiesen.

Am 28. April 1935 kaufte Adalbert Peller 50 Prozent des Kinos, die restlichen Anteile blieben bei der "Engel-Gruppe". Peller trat jedoch nur als Mittelsmann des ungarischen Kinobetreibers Béla von Sándor auf. Dieser, ein pensionierter k. u. k. Rittmeister und Oberregierungsrat, hielt ab 1936 auch 85 Prozent der Anteile am Schottenring Kino (Schottenring 5), die ebenfalls von Peller für ihn verwaltet wurden, der zudem als Sándors Geschäftsführer bei der Europa Filmverleih- und Vertriebs GmbH fungierte.

Die letzten Einträge im Bestand der M.Abt. 104, A11/1 des Wiener Stadt- und Landesarchivs umfassen eine Reihe von Ansuchen des Kinos an das Besondere Stadtamt II/3 zur Vorführung von Spiel- und Pressefilmen. So fand u. a. am 25. Oktober 1936 im Elite Kino eine „Film- und Pressematinee vor geladenen Gästen“ der Vaterländischen Front statt.

Im Jahr 1937-1938 entstand an der Stelle des alten Gebäudes ein vom „Wiener Assanierungsfonds“ unterstützter Neubau, der auch die ehemaligen Adressen Wollzeile 30 und 32 umfasste und das benachbarte „Paarpalais“ ersetzte, das im Zuge der Errichtung des neuen Wohnhauses demoliert und abgetragen wurde. Geplant wurden alle drei Gebäude von Alois Maria Wurm-Arnkreuz.

„Arisierung“
Im März 1938 waren Alois Tauber (21,75 %) und Rosa Spitzer (28,75 %) sowie der „königlich ungarische Oberregierungsrat in Wien“ Béla von Séndor (50 %) Eigentümer:innen des Kinos, Letzterer wurde bis 26. April 1938 weiterhin von Peller vertreten.
Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft wurden binnen von Tagen, Tauber und Spitzer enteigne, während Peller aus allen seinen Funktionen entlassen wurde. Sándor versuchte zwar auf der einen Seite nun, Peller durch seinen Anwalt Franz Steif zu helfen, sodass dieser gemeinsam mit seiner Frau Margit ("Gitte") die Flucht nach England gelang, und unterstützte zudem auch Rosa Spitzer bei deren Flucht nach Amerika.
Auf der anderen Seite war sein nächster Schritt, seine "geheimen" Anteile offiziell zu halten, und so trug er sich nach dem zwangsweisen Ausscheiden Pellers selbst als offizieller Gesellschafter in die Unterlagen ein. Die Reichsfilmkammer genehmigte diesen Schritte im Falle beider Kinos, Sándor selbst lebte in Ungarn von seinen Ersparnissen, während für seine Wiener Kinos ein Treuhänder eingesetzt wurde.

„Ariseure“ der verbleibenden 50 Prozent der Anteile am Kinos wurden nach Entscheid der Reichsfilmkammer Josef Kirchmayr und Leopold Sczerba. Nach dem Tod Scerbas, der bereits bei seinem ersten Kriegseinsatz 1939 starb, wurden Kirchmayr sowie die Erben des Verstorbenen, Sczerbas Frau und Sohn, mit 27. April 1940 Gesellschafter:innen des Betriebs. 1943 trat die „Verlassenschaft“ (= Erben) Sczerbas aus dem Betrieb aus und Elfriede Sczerba (als dessen Witwe) sowie der gemeinsame Sohn Dieter (vertreten durch Elfriede Sczerba) offiziell in die Gesellschaft ein, wobei weiterhin nur Kirchmayr und Sándor das nun als „ostmärkisches Kino“ geführte Unternehmen nach außen vertraten.

Peller starb bereits 1939 im "Blitzkrieg". Alois Tauber jedoch gelang die Emigration nicht. Er wurde nach Polen deportiert, wo er am 1. Mai 1942 als Opfer der Shoah starb.

1941 wurde die Adresse Wollzeile 32 neu zur Adresse 30A, das Gebäude, in dem sich das Kino befand, erhielt die neue Nummer 34.

Ab 1942 fungierte Guido Walcher als Treuhänder.

Nachkriegszeit
Nach Kriegsende galten Sándors Anteil nicht als „arisiert“, da er diesen schon vor 1938 erworben hatte. So beantragte der ungarische Teilhaber, das Kino übernehmen zu können, doch da sich zeitgleich auch Wilhelm Tauber und Rosa Spitzer, die überlebt hatte, mit Restitutionsansuchen meldeten, wurde das Kino unter provisorische Verwaltung gestellt, um die Situation zu klären. Erster öffentlicher Verwalter wurde Alfred Pengkhof. Das Kino war relativ unbeschädigt geblieben und konnte rasch wiedereröffnet werden. Doch aufgrund der mangelnden Stromversorgung musste es von 18. August bis 6. September 1945 schließen, währenddessen auch die Heizanlage auf Öl umgestellt wurde. Ab April 1946 konnte das Elite Kino mehr Vorstellungen zeigen, sodass sich der Geschäftsgang positiv entwickelte und das Kino bald schon zum viel besuchten Premierenkino aufstieg. Sándor bedankte sich für den Einsatz des damaligen Geschäftsführer mit einem Bonus - doch dieser Schritt führte letztlich zur Kündigung Pengkhofs durch die amerikanische Militärregierung, die ein solches Geschäftsvorgehen noch während der öffentlichen Verwaltung nicht unterstützte.
Vonseiten der amerikanischen Besatzungsbehörde wurde nun Albine Hruda, die seit 1928 als Kassierin des Kinos tätig war, als öffentliche Verwalterin der Anteile der beiden Ariseur:innen Josef Kirchmayr und Elfriede Sczerba eingesetzt; und auch William (Wilhelm) Tauber, der sich 1945 im amerikanischen Exil in Los Angeles befand, ermächtigte Hruda zur öffentlichen Verwaltung des teilarisierten Betriebs.

Spitzer, die nun in New York lebte, wurde in den Rückstellungsverfahren von ihrem Anwalt, Dr. Skrein, vertreten. In den Verhandlungen von August 1947 gab Elfriede Sczerba an, dass ihr Mann „der eigentliche Ariseur [gewesen] sei“, der das zum Zeitpunkt der „Arisierung“ schwer verschuldete Kino erst wieder „in die Höhe gebracht“ hätte. Kirchmayr, der sich ab diesem Zeitpunkt in Traun, Oberösterreich, aufhielt, bat seinerseits ebenfalls im August 1947 um Verschiebung eines Termins mit dem Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung. Noch im selben Jahr endete die öffentliche Verwaltung durch die amerikanischen Besatzungsbehörden, und Hruda wurde nun vom Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung mit der öffentlichen Verwaltung beauftragt. Sándor erhielt bereits ab dem Sommer dieses Jahres erneut 50 Prozent des Reingewinns.
Im August 1948 wurde Hruda im Zuge der abgeschlossenen Rückstellung von 50 Prozent des Betriebes an William Tauber und Rosa Spitzer als öffentliche Verwalterin abbestellt.

Parallel dazu hatte Sándor zwar die Konzession für das Schottenring Kino wiedererhalten, die Konzession für das Elite Kino wurde jedoch an die ehemalige Konzessionärin vor 1934, Erste Österreichische Krüppelgemeinschaft, vergeben, die ihrerseits von der KIBA unterstützt wurde, die das Kino als eigentlicher neuer Betreiber weiterführte.

Im Oktober 1946 wurde das Kino aufwändig neu gestaltet. Das Kino erhielt ein eisernes, dunkelblau gestrichenes und elektrisch beleuchtetes Glasvordach mit Schildern aus Spiegelglas, im Sommer 1947 folgte der Einbau einer neuen Tonanlage der Siemens Klangfilm sowie zweier moderner Kinoprojektoren, Modell FCIA, der renommierten Firma Friedl und Chaloupka. 1955 folgte ein weiterer Umbau auf CinemaScope, der Versuch, das nur an vier Tagen laufende Kino auf ein Tageskino umzustellen, schreiterte jedoch in diesem Jahr, nachdem sich die Fachgruppe der Lichtspieltheater vehement dagegen ausgeprochen hatte.

1973 trat William Tauber seine Anteile am Kino offiziell an die Kiba ab. Wenige Jahre darauf machte das Elite Kino in Wien Schlagzeilen, als man hier - neben dem Wienzeile Kino - George Lucas' Kassenschlager Krieg der Sterne zur Österreich-Premiere brachte.

1984 wurde auch aus dem Elite Kino ein "Kino Center" mit drei kleinen Sälen, die am 23. August dieses Jahres im Rahmen einer großen, von Peter Rapp moderierten, Feier eröffnet wurden. Mit dem Umbau verlor das Kino jedoch seinen Status als Premierenkino, die kleineren, weniger attraktiven Säle, von denen nur einer mit Dolby Stereo ausgestattet war, konnten in den kommenden 15 Jahren immer weniger Publikum anziehen, während sich die Mietpreise in der Innenstadt kontinuierlich erhöhten, zuletzt durch den damaligen Eigentümer, die Jupiter Volksfürsorge Versicherung (VJV), und so musste auch das Elite Kino am 6. Juli 2000 für immer schließen.

Quellen
Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 104, A11: 1. Elite-Kino
Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A27 - ÖV Kino: K23 Elite-Lichtspiele
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reichsfilmkammer, Außenstelle Wien, A1 – Kinoakten: 23 Elite-Kino
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Handelsgericht, B76 - Handelsregister A: A 8/186 Rady-Maller & Lorbeer Wiener Stadt- und Landesarchiv, Handelsgericht, B76 - Handelsregister A: A 41/35a Rady-Maller & Co., Kinematographen- u. Films-Ges.
www.geschichtewiki.wien.gv.at/Paarpalais?uselayout=mobile