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© KinTheTop/Angela Heide zuletzt aktualisiert: 10.12.2021 Zitierweise: http://www.kinthetop.at/forschung/kinthetop_2_Metropoltheater.html, zuletzt eingesehen [Tag.Monat.Jahr] Im k. k. Monturdepot (Nr. 4) im Kaisergarten, 2., Prater, befand sich ab 1916 das „Bundestheater“, ab 1. Mai 1919 das Metropoltheater. Die Räumlichkeiten waren im Zuge „der Erbauung des Kriegsausstellung im November 1915“ auf einem Teil des ehemaligen Venedig in Wien-Areals entstanden, wie aus seinem Schreiben des damaligen Leiters des „Wiener Vergnügungsparks, Wien II., Prater“, Gustav Altschul, an das Magistrat Wien, Abt. IV, von 29. März 1920 hervorgeht. Nachdem die Ausstellung beendet war, übernahmen 1916 Arthur Franz die Räume und eröffnete einen Veranstaltungsaal für 1.314 Personen. Das Theater war ein einfacher Holzbau, der „baulich aus drei Teilen u. zw. aus einem aus Gitterständern und -trägern gebildeten Vorbau an der Ausstellungsstraße, einer von drei Bogenbindern überdeckten Halle, die die Bühne und einen Teil des Zuschauerraumes überdeckt und dem eigentlichen Zuschauerraum, dessen Dach von Balken und Gitterträgern auf Holzsäulen getragen wird. Die Umfassungswände bestehen aus innen und außen stukkaturten hölzernen Riegelwänden.“ (Bescheid des Wiener Magistrats von 9. April 1932) Ab 1918 wurde das Theater, nun mit 1.280 Plätzen, von Louis Treumann weitergeführt, Konzessionär und Eigentümer war hingegen Alfred Hugo Winter, der das Theater „Bundestheater“ führte. Zum Zeitpunkt seines Antrags auf Konzessionsverlängerung im März 1919 wurde er wegen Betrugs angezeigt. Gegen ihn und den „verantwortlichen Leiter des Unternehmens, Louis Treumann“ wurde gemeinsam eine „Betrugsanzeige“ „wegen Verdachtes des Betruges an die Staatsanwaltschaft erstattet“, und Winter entschloss sich schließlich, seine Konzession nicht mehr zu verlängern. Zeitgleich bewarben sich der Schauspieler Gustav Charlé sowie der Schauspieler Gustav Müller um die Konzession des Hauses. Charlé war, wie aus seinem Schreiben der Polizeidirektion Wien im Konzessionsakt hervorgeht, „1871 zu Wien geboren, dahin zuständig, evangelisch, verheiratet“ und leitete seit 1914 „die Komische Oper in Berlin“, „nachdem er vorher durch 2 Jahre das Theater am Nollendorfplatz in Berlin geführt hatte und in den Jahren 1911 und 1912 Direktor des Münchener Künstlertheaters gewesen war.“ Auch hatte sich „Charlé in den Jahren 1908 bis 1910, als er an der hiesigen Neuen Wiener Bühne zuerst als Schauspieler unter Direktor Steinert, dann als dessen Kompagnon wirkte, als Schauspieler und Spielleiter von großer Sachkenntnis im Bühnenbetriebe […] erwiesen“. So empfahl die Wiener Polizeidirektion die Bestellung Charlés, zumal Winter „beruflich dem Theater nie näher gestanden ist und seine Beziehung zu dem von ihm betriebenen Bundestheater stets eine lediglich finanzielle gewesen ist“. Gustav Müller, „1873 in Wien geboren, nach Nagy-Marton, Komitat Pressburg, zuständig, mosaisch, verheiratet, V., Hamburgerstraße 7 wohnhaft, wirkt seit vielen Jahren an verschiedenen hiesigen Bühnen als Komiker durchwegs in ersten Rollen und erfreut sich bei Publikum und Presse als solcher großer Beliebtheit.“ Müller hatte mehrere Sommer lang „verschiedene Sommerbühnen (in Aussee in der Steiermark, dann in Stuttgart und Cannstatt in Württemberg) selbständig geleitet und bringt zweifellos ebenfalls die zur Führung eines Theaters erforderliche geschäftliche und künstlerische Eignung mit.“ Schließlich wurde vonseiten der Wiener Polizei eine „solidarische Verantwortlichkeit“ nicht verboten, zumal es positive „diesbezügliche Präzedenzfälle“ wie die Doppelleitung Wilhelm Karczag und Karl Wallner am Theater an der Wien gegeben hatte. Charlé und Müller erhielten die Zusage, das Metropoltheater gemeinsam zu leiten. Zu den prominenteren Schauspielern des Hauses gehörte Franz Pfaudler, gegen den am 23. August 1920 ein Bescheid einging, da dieser „neuerdings in der Garderobe […] eine Zelluloid-Haarbürste“ liegen hatte. „Die Direktion wird ersucht, den Mitgliedern das Verbot, feuergefährliche Gegenstände zu benützen, nochmals nachdrücklich in Erinnerung zu bringen.“ Bereits im Februar 1920 bat Müller, ihm die Konzession für die kommende Spielzeit alleinverantwortlich zu übertragen, da Charlé ausgeschieden war und Müller nun die Pacht – die Eigentümer des Kaisergartens wurden in diesem Falle von Direktor Alfred H. Winter vertreten – allein übernommen hatte. Dem Antrag wurde per Schreiben vom 16. März 1920 ebenso zugestimmt wie der Bestellung des 1879 in Wien geborenen Wilhelm Uher, „evangelisch, verheiratet, Inhaber eines Theater- und Konzertbüros VI., Windmühlgasse 15 wohnhaft zum verantwortlichen Stellvertreter Müllers“. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass das Vergnügungsetablissement im ehemaligen englischen Garten bis dahin nur in den Sommermonaten geöffnet gewesen sei, man aber einer Ausweitung auf mehrere Monate nicht entgegenstünde. Die Konzession wurde Müller bis 16. Oktober 1920 zur „Aufführung von Trauer- und Schauspielen, Possen und Schwänken, Lustspielen, Opern, Operetten und Sketsch in deutscher Sprache mit mehrmaligem Szenenwechsel unter Benützung eines Schnürbodens“ verliehen. Große Probleme bereiteten immer wieder die Löschdecken, von denen es zu wenige im Theater gab, aber auch die Tatsache, dass der Schlüssel zum Feuerautomaten sich im nebenliegenden Riesenrad befand, das Theater aber durch die neuen Öffnungszeiten dazu nicht immer Zugang hatte beziehungsweise der Wärter des Riesenrads nicht immer anwesend war, sodass es etwa im April 1920 zu einem Vorfall kam, bei dem durch ein Fenster eingestiegen werden musste. Bereits im Mai 1920 kam es zum Streik des technischen Personals aufgrund zu niedriger Lohnauszahlungen. In diesem Jahr sprang der Chor des Theaters ein, um die Nachmittagsvorstellungen des 15. und 16. Mai realisieren zu können, was einem „allen behördlichen Vorschriften hohnsprechenden Appart“ des „kapitalistischen Unternehmens“ gleich kam. 1921 und 1922 wurde Müllers Lizenz erneut verlängert. 1921 kam es zu einem Brand, der jedoch bald gelöscht werden konnte, 1922 zum Streik des technischen Personals und der Musiker „wegen nicht erfolgter befristeter Forderungen“, und auch die feuerpolizeiliche Prüfung des Hauses anlässlich der Generalprobe zu „Dede“ brachte eine Reihe von Missständen zutage, das Theater war übervoll, die Schläuche nicht nummeriert, der Vorhang nicht feuersicher. Im März 1923 ging die Konzession für das Theater an Adolf Hirsch, wobei eine Reihe von 40. Sicherheitsauflagen zu erfüllen waren (Schreiben des Wiener Magistrats von 21. März 1923). Adolf Hirsch, „genannt Adolfi“, war zu diesem Zeitpunkt „Varieté-Direktor“ des „Vergnügungsetablissements ,Zum Dummen Kerl‘“ in der Mariahilfer Straße 89A „(Eingang Kasernengasse)“. Hirsch war zu diesem Zeitpunkt „seit einer langen Reihe von Jahren Inhaber einer Produktionslizenz“. Er hatte das Gymnasium besucht, danach die „Handelsschule Patzelt, das Konservatorium und auch die Schauspielschule dortselbst“ Der frühere Theaterkapellmeister und Schauspieler hatte seinen Beruf wegen „drohender Eblindung“ aufgegeben und war „Klavierhumorist geworden“. Es folgten „populäre Volkslieder“, die er im „Verlag Blaha“ herausbrachte, daneben war er Obmann der Fachgruppe „Varieté“ im „Verein der Vergnügungsetablissementbesitzer“, „Gründer der Artistengenossenschaft“, „Gründer des Vereins der Varietédirektoren und Produktionslizenzinhaber“ sowie Mitglied der Autorengesellschaft. In seinem Konzessionsansuchen, das bereits am 18. Dezember 1922 ausgestellt wurde, argumentierte Hirsch seinen Wunsch, das Theater im Prater neu zu positionieren, folgendermaßen: „Es hat sich gezeigt, dass ein Operettentheater großen Stils im Prater nicht am Platze ist. Ich beabsichtige daher, dieses Theater in ein vornehmer Weise gehaltenes Varieté-Unternehmen umzuwandeln, und zwar – alkoholfrei!“ Das neue Unternehmen sollte „eine Zierde des Praters werden. Streng, dezent, allen Schichten der Bevölkerung zugänglich, ein den höchsten Anforderungen entsprechendes Programm. Da die meisten Praterunternehmungen den Wienern und Fremden – man verzeihe die Kritik – ein provinzmäßiges Bild bieten – außer Leicht und Busch Kino –, wäre dieses Unternehmen geradezu eine Notwendigkeit der Großstadt. Man wird mit Kindern und Töchtern hineingehen können.“ Als besonderes Argument in dieser Hinsicht nannte Müller das geplante Alkoholverbot. Dadurch wäre das Unternehmen kein Konkurrenz zu anderen, „weil Alkoholfreunde ja doch nur dorthin gehen, wo Alkohol [ausge]schenkt wird“. Die Vorstellungen sollten zudem nur eine Stunde dauern, sodass den anderen Unternehmungen vor Ort „nicht viel Publikum entzogen wird“. Zuletzt argumentierte Müller, dass es bislang keine Varieté-Vorstellungen im Prater gebe, sie also ein „Novum“ wären, das eine Großstadt brauche: „ALKOHOLLOS, ZOTENLOS und billig!“ In einem Schreiben der Polizei-Direktion Wien hieß es zum Antrag, dass „Adolfi“ unbescholten sei und seinen bisherigen Betrieb gut geführt hätte. Die Umwandlung des Theaterbetriebs im Prater in einen Varietébetrieb sei zwar „nicht erfreulich, in den letzten Jahren gestaltete sich jedoch der Betrieb des Metropoltheaters derart schwierig, dass zum Schlusse der Saison immer als rettende Maßnahme an die Behörde das Ansinnen um Bewilligung von Ringkämpfen gestellt wurde.“ Daher wäre ein Varietébetrieb „immer noch vorzuziehen, da bei den dermaligen enormen Regien ein auf die kurze Zeit von 4-5 Monaten beschränkter und überdies stark von den Witterungsverhältnissen abhängiger Saisonbetrieb eines Theaters augenscheinlich nicht prosperieren kann.“ Hirsch erhielt die Konzession mit Schreiben vom 7. März 1923. Seinem Konzessionsantrag folgend, plante Hirsch: 1. übliche Varieté-Nummern „ohne Nackt-Tänze und scharfe Pikanterien“ 2. kurze Szenen, Sketches, Possen, Singspiele mit Theaterleuten 3. die dazugehörige Begleitmusik Laut Konzessionsbescheid durfte Hirsch mehrere Vorstellungen an einem Tag abhalten, sofern je Vorstellung die Dauer von einer Stunde nicht überschritt. Zudem musste der Betreiber des neuen Prater-Varietés garantieren, dass nur „behördlich geprüfte und zugelassene Stücke und Nummern vorgeführt werden“, und haftete „für Ausschreitungen in Bezug auf das Programm und das Benehmen der Schauspieler bei den Vorführungen“. Die neue künstlerische Leitung begann mit 31. März 1923, doch schon im Mai war der Geschäftsgang dermaßen schlecht, dass Hirsch darum bat, die Feuerwache von 3 auf 2 Mann zu reduzieren und die damit einhergehende Gebühren von 27.000 auf 20.000 K per Mann zu reduzieren. Hirsch leitete den Betrieb gemeinsam mit Theo Werner (eig. Theodor Sternberger) und führte im Sommer dieses Jahres zeitweilig auch Aufführungen der Jüdischen Bühne als Gastspiele auf, gefolgt von einem weiteren Gastspiel, dieses Mal der Exl-Bühne. Schließlich gab Hirsch nach nur einer Saison wieder auf – der neue Konzessionär ab 1924 hieß erneut Gustav Müller. In seinem Schreiben von April 1924 argumentierte Müller, dass ihm bereits im April 1922 die Konzession für den Betrieb erteilt worden war, dass er das Theater erneut vom Eigentümer des Kaisergartens, vertreten durch Alfred H. Winter, gepachtet habe und dass er das Unternehmen „in derselben Form wie in der Saison 1922“ betreiben wolle. Als seinen Stellvertreter nannte Winter „Willy Uher, VI., Windmühlgasse 15, Inhaber eines Theaterbüros, welcher bereits in den früheren Jahren als Betriebsleiter fungierte“. Geplant waren, wie aus einem Schreiben der Wiener Magistrats vom Mai 1924 hervorgeht, „vorläufig mehrere Vorstellungen des Freidenkervereines und sodann ein Gastspiel der tschechischen Nationaloper“. Erst am 1. Juli wollte Müller „mit eigenem Personal“ spielen – wofür, das das Theater bei schlechtem Wetter nicht zu bespielen war, die Gewerkschaft zur Absicherung eine Kaution von 500 Millionen Kronen verlangte. Auch die feuer- und sicherheitspolizeilichen Untersuchungen der nächsten Wochen ließen eine Bespielung des Baus für dieses Jahr zu, sodass Müller das Metropoltheater im Mai 1924 eröffnete. Zeitgleich gab Müller bekannt, dass er als Uhers Nachfolger Alexander Eisenstein als seinen neuen Vertreter ernannt hatte. Wie aus einem Schreiben der Polizeidirektion an das Wiener Magistrat von 3. Juni 1924 hervorgeht, war der 1884 in Drohobycz geborene Kaufmann, „mos., verh., I., Walfischgasse 3 wohnhaft“, schon „seit längerer Zeit in kommerzieller Beziehung“ mit Müller und war im so „die notwendige Praxis für eine interimistische Führung des Betriebes kaum abzusprechen“. Im Mai wurde das Stück Die 3 Heiligen gespielt. Im Juni gastierte die tschechische Oper mit Rusalka. Bereits im Juli kam es zu einem Vorfall, als die Schauspieler:innen wie auch das gesamte technische Personal und die Musiker aufgrund der Rückstände in den Gagenzahlungen auf offener Bühne streikten. „Man hätte Wenn der Holunder blüht spielen sollen“, berichtet der Neue Wiener Abend, und erst als es der Direktion gelang, „das Personal zu beruhigen“, wurde „schließlich nach dreiviertelstündiger Verspätung“ mit der Vorstellung doch beginnen konnte“ – vor einem „übrigens nicht sehr zahlreich erschienen Publikum“. Nach Ende des Saison wurde der „zwischen Herrn Direktor Müller und Herrn Direktor Winter geschlossene Pachtvertrag“ wieder gelöst, sodass „Herr Direktor Müller keine Berechtigung hat, im Metropoltheater zu spielen, da sämtliche seine Rechte auf das Metropoltheater mit Auflösung des Pachtvertrages erloschen sind“, hielt Winter in einem Schreiben vom 29. August 1924 fest. Auch in diesem Jahr gastierte daraufhin nach dem Sommer die Jüdische Bühne im Metropoltheater, da ihr bisheriges Lokal, 2., Taborstraße 12, „renoviert wird und kein anderes Theater derzeit zur Verfügung steht“, wie Schulim Podzamcze in einem undatierten Schreiben an das Bezirkskommissariat des zweiten Bezirks festhielt. Schulim Podzamcze erhielt die Konzession für die Bespielung des Theaters mit seiner Jüdischen Bühne von 6. bis 20. September 1924. In den folgenden Jahren blieb der Betrieb ganzjährig geschlossen. „Das Gebäude ist seit diesem Zeitraum versperrt und nur einem Wachorgan zugänglich“, hieß es in einem Schreiben der Direktion des Kaisergartens an das Rechnungsamt der Stadt Wien von 3. Februar 1926. Ein letztes Konzessionsansuchen findet sich von 7. März 1930. Damals legte Gabor Steiner, der am selben Ort von 1895 an Venedig in Wien geführt hatte, seinen Antrag vor, das heruntergekommene Sommertheater zu übernehmen und zu renovieren – ein „diesbezügliches Übereinkommen mit dem Eigentümer Alfred Winter“ war bereits abgeschlossen worden –, sofern er dafür die Konzession erhalten würde. Steiner plante, hauptsächlich Operetten und Revuen zu geben. Doch die Reaktionen der Interessenvertretungen waren durchwegs negativ. Der Österreichische Bühnenverein hielt fest, dass „Herr Gabor Steiner vollkommen mittellos ist“. Und der Verband der österreichischen Theaterdirektoren „erlaubt sich aufmerksam zu machen, dass Herr Gabor Steiner finanziell zusammengebrochen ist, sodass sogar für ihn gesammelt wurde, dass also die Frage hinsichtlich der Konzessionserteilung im Metropoltheater im Prater wohl erst dann überhaupt erörtert werden kann, wenn die geldliche Sicherheiten des Herrn Gabor Steiner durch eine hohe Kaution, die auch nicht von den Gläubigern angegriffen werden kann, sichergestellt ist“. Der Österreichische Musikverband und die Union des Bühnen- und Kinopersonals Österreichs sprachen sich zwar für eine Erteilung der Konzession aus, und letztere betonte, dass „durch die Errichtung des Metropoltheaters immerhin ungefähr 50 Mitglieder unseres Verbandes über die Sommermonate hinaus Verdienst und Arbeit finden“. Doch schließlich zog Steiner selbst mit einem undatierten handschriftlichen Schreiben, das Anfang Juni im Wiener Magistrat einlangte, seinen Antrag zurück. Auch in diesem und in den Folgejahren blieb das Theater geschlossen, auch wenn Winter als Grundeigentümer betonte, dass man plane, wieder größere Veranstaltungen anzubieten. Wie ein Bescheid des Wiener Magistrats aus dem April 1932 deutlich macht, war das etwas über 15 Jahre alte Holzgebäude zu diesem Zeitpunkt teilweise verfault, sodass es sich teilweise verformte, teilweise auch einzustürzen drohte. Auch die oberen Teile zeigten „Holzschamm und Fäulnis auf“, besonders gelitten hatten die „auf den Besenbindern ruhenden Gitterpfetten, wo stärkere Fäulniserscheinungen und eine Bruchstelle vorhanden sind.“ Auch die äußeren Riegelwände waren „vermodert“, der Vorbau hatte sich von der Haupthalle gelöst „und hängt straßenseitig vor“, die Wände waren „stellenweise eingesackt“, das gesamte Theatergebäude „als ein baufälliges zu bezeichnen“. Auf Antrag des Eigentümers der Anlage, Alfred H. Winter, 1., Operngasse 2, erfolgte per Bescheid des Wiener Magistrats von 29. März 1933 die Bewilligung für den Abriss des Metropoltheaters „auf der Liegenschaft L.Einl.Zl. 234 im II. Bezirk“. Quellen WStLA, M.Abt. 104, A8-27. WStLA, M.Abt. 104, A8-32. WStLA, M.Abt. 104, A8-33. |