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< zurück Am 18. Juni 1946 legte Karl Starha dem Gremium der Lichtspielunternehmer einen knappen Antrag um Unterstützung vor, da er das „Kino Wiedner Zentral Lichtspiele [Favoritenstraße 74] und meine Wohnung durch Bomben vollkommen verloren“ hatte. Diesem Antrag waren wohl bereits weitere vorangegangen, liegen doch zwei datierte (21.05.1946, 31.05.1946) Bestätigungen vor, in denen der damalige öffentliche Verwalter der Wiener Kinos, Dr. Alfred Migsch, festhielt, dass das Kino von Karl und Anton Starha durch einen Bombentreffer im April 1945 „total zerstört wurde“ und dass „Herr Karl Starha, wohnhaft in Wien IV, Schönburgstraße 25, mit den Wiederaufbauarbeiten seines Kinos (Ausweichbetrieb der Wiedner Zentral Lichtspiele, Wien IV, Südtiroler Platz 5) ganztägig beschäftigt ist und Anspruch auf die Lebensmittelzusatzkarte für Angestellte hat. Wöchentliche Arbeitszeit mindestens 48 Stunden.“ Am 25. Juni 1946 reagierte Dr. Migsch seinerseits mit einem Schreiben, in dem er festhielt, dass der „zur Verfügung stehende Betrag für Unterstützungszwecke erschöpft ist und wir daher keine weiteren Anspruchwerber für Unterstützungen in Betracht ziehen können“. Migsch versprach jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt, Starhas „Fall als ganz besonders dringlich behandeln“ zu wollen und für den langejährigen Kinobetreiber „einen Geschäftsführerposten zu finden“. Wenige Wochen später, mit Bescheid von 30. Juli 1946, erhielt Starha die Konzession für sein zerstörtes Kino, die „Belvedere Lichtspiele“, Südtiroler Platz Nr. 5, zugleich Favoritenstraße 74 (die Konzession wurde bis 31. Dezember 1948 ausgestellt). Da im Falle Starhas dessen Mitgliedschaft zur NSDAP bzw. bereits vor dem „Anschluss“ nachweisbare nationalsozialistische Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt war, bat man in der Folge um klärende Unterlagen seitens des Wiener Strafgerichts. Am 24. März 1947 hielt Migsch diesem gegenüber in einem Schreiben fest, Starha selbst habe sich im „Personalbogen […] vom 10. April 1939“ als „Nichtmitglied der NSDAP“ bezeichnet. Und weiter: „Nachdem in dem ganzen Akt keinerlei belastendes Material vorhanden ist, wäre die Übersendung des Aktes vollkommen zwecklos. Auch ist über Herrn Starha bzw. über dessen politische Haltung nichts Nachteiliges bekannt.“ (Dr. Migsch an das Strafgericht Wien, 24.03.1947) Ganz anders jedoch hatte ein undatiertes Gedächtnisprotokoll gelautet, in dem Leopoldine Jezek festhielt: „Meines Wissens nach war Herr Toni Starha Mitglied der NSDAP. Als sein Betrieb zum ersten Mal bombenbeschädigt wurde, sprach ich mit ihm und sah, dass er das Parteiabzeichen trug.“ Gegen Migschs Einschätzung und Darstellung sprechen schließlich auch die überlieferten Quellen des Wiedner Zentralkinos, aus denen hervorgeht, dass Starha sehr wohl seit 1936 NSDAP-Mitglied gewesen zu sein scheint. Am 30. Jänner 1953 wurde die Konzession für den zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht wiedererrichteten Kinobetrieb erneuert (Mag.Abt. 7 – 6749/52). Zwei Jahre später, im Dezember 1955, versuchte Starha, die auf seinen Namen laufende Konzession für sein Kino an den Verein der Freunde des Wohnungseigentums, vertreten durch Dr. August Diglas, zu verpachten, was zu einer Reihe von Komplikationen führte, da der Verein sich weigerte, die von Starha geforderten Gebühren zu zahlen. Schließlich einigte man sich, und Starha erhielt in der Folge von den neuen Pächtern 1. drei Prozent des Bruttojahresumsatzes sowie 2. „die Stellung eine Geschäftsführers eingeräumt und Entlohnung nach dem Kollektivvertrag“. (Schreiben Anton Starha an de Verein der Freunde des Wohnungseigentums, zu Handen von Herrn Dr. August Diglas, 02.12.1955). Im August 1956 sprach die Fachgruppe der Kinobetreiber im Namen Starhas beim Wiener Altersunterstützungsfonds vor und bat darum, die von Starha einbezogenen Beträge an diesen zurückzusenden, da Starha über keinen aktiven Kinobetrieb mehr verfüge. In dem Schreiben hieß es dazu im Detail: „Da der Betrieb, für den Herr Starha die Konzession besitzt, seit de[n] Kriegsweinwirkungen im Jahre 1945, die seine völlige Zerstörung mit sich brachte, nicht wieder eröffnet werden konnte und infolgedessen auch keinen Ertrag abwirft, unterstützt die gezeichnete Fachgruppe den Antrag des Genannten auf die Befreiung der Beitragspflicht wärmstens.“ Am 19. September 1956 folgte der nächste Schritt: Die neue „DIDO Lichtspiel-Betriebsgesellschaft m.b.H.“, vertreten durch dessen Gründer und Namensgeber – der österreichische Filmkaufmann und -produzent Dr. August Diglas (1902–1981) und Leopold Dolezal – suchte beim Fachverband der Wiener Lichtspieltheater , vertreten durch Dr. Geischläger, darum an, die neuen „DIDO Lichtspiele“ einzustufen. Das Schreiben enthielt eine Darstellung der damaligen Situation des Kinos: Durch die Kriegseinwirkung wurden die seinerzeitigen Zentral- oder Belvedere-Lichtspiele am Südtirolerplatz zerstört. Im Rahmen des neuen Wiederaufbauprogrammes hat die DIDO Lichtspiel-Betriebsgesellschaft m.b.H. das Grundstück am Südtirolerplatz 1 erworben und darauf die ehemaligen Zentral- oder Belvedere-Lichtspiele wieder errichtet. Das Kino wurde mit den neuesten Errungenschaften der Technik ausgestattet und wird voraussichtlich im Oktober 1956 seine Spielsaison beginnen. Die nun neue Adresse lautete Südtirolerplatz 1, 1040 Wien; das Kino verfügte über 576 Sitzplätze und fiel somit in die Kategorie der mittleren bis Großkinos, sodass man ebenfalls darum ansuchte, den neuen Kinobetrieb als „Erstaufführungstheater für den IV. Bezirk“ zu bestimmen. Die neuen Eigentümer betonten in ihrem Schreiben, dass das Kino „sowohl für CinemaScope, Breitbild als auch für Normalbild eingerichtet“ sei und das man, da man mitten in der Saison eröffnete, um Entgegenkommen bei den Abgaben bitte. Parallel dazu erhielt Starha die Mitteilung der Fachgruppe der Lichtspieltheater, dass man sein Erlassansuchen an das zuständige Finanzamt weitergeleitet habe. (10.10.1956) Am 18. Oktober richtete die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft ein Schreiben an die Fachgruppe der Wiener Lichtspieltheater mit dem Hinweis, man habe den Antrag auf Einstufung des neuen Kinos „mit 36 % von Verleihseite aus abgelehnt“. Als Begründung wurden die weiteren Kinos des Bezirks angeführt – Amalienkino und Mittersteigkino die ebenfalls Bezirkserstaufführungskino waren und mit 38 % eingestuft wurden, sowie das Atlantiskino, das „einen Einstufungssatz von 39 % hat“. Festgehalten wurde, dass man sich nun auf einen Einstufungssatz von 38 % für Erstaufführungen und 34 % für Zweitaufführungen geeinigt hatte und dass es nun am Fachverband läge, in welcher der beiden Einstufungen es sich zugeordnet sehe. Dieser reagierte mit einem Schreiben vom 24. Oktober 1956, in dem man sich mit den Vorgaben einverstanden erklärte, jedoch betonte, dass „der genannte Betrieb ein neuer Betrieb ist und erst die Praxis zeigen wird, ob nicht doch der Vergleich mit anderen Erstaufführungsbetrieben besonders für die Einführungszeit unbegründet ist“. Im Februar 1957 bemühte sich der Fachverband weiter, dieses Mal gegenüber dem Magistrat der Stadt Wien, Mag.Abt. 4, zu Handen OA Hauser, um die Unterstützung des neu eröffneten Kinos, in diesem Falle mit der Aufnahme der Dido Lichtspiele „in die Investitionsfondsaktion“ der Stadt Wien jener Jahre. Ende November einigte man sich schließlich zwischen den Vertretern der Berufsgruppe Filmverleih und dem Fachverband der Lichtspieltheater dahingehend, dass die Dido Lichtspiele mit 38 bzw. 34 einzustufen wären, man jedoch den Farbfilmzuschlag in diesem Falle nicht geltend machen werde. Karl Starha war noch Anfang 1957 damit befasst, die von ihm bereits einbezahlten Beiträge an den Altersunterstützungsfonds zurückzuerhalten sowie eine Reduktion der Beitragshöhe zu erwirken. Starha argumentierte noch zu diesem Zeitpunkt damit, dass „die OHG Anton und Karl Starha seit der durch kriegsbedingte Umstände verursachten Zerstörung des Betriebes praktisch nicht mehr existent ist“. Die Konstellation, dass die Dido Lichtspiele Betriebsgesellschaft m.b.H. die auf Starha laufende Konzession für das Dido Kino pachtete, während nunmehr die am 16. Februar 1904 in Wien geborene Anna Starha (und ab 1962 Edith Kurzweil) als Geschäftsführerin des Kinos fungierte und die Familie Starha anteilig an den Einnahmen des Betriebs beteiligt war, hielt mit einiger Sicherheit bis Ende 1961. Im März 1962 kam es zu einer personellen Veränderung, nachdem die Gesellschaft als Pächterin die am 30. Oktober 1927 in Wien geborene Edith Kurzweil zur neuen Geschäftsführerin des Kinos bestellte. Wann Anna Starha die Geschäftsführung übernommen hatte, geht aus den erhaltenen Unterlagen nicht hervor, als Grund für ihren Rückzug aus dem Tagesgeschäft des Kinos wurde eine Erkrankung des Kinoleiterin genannt. Im Mai 1965 reichte Karl Starha beim der Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft um die Zuerkennung seiner Pension an. In seinem handschriftlichen Antrag an von 15. Mai dieses Jahres an den Fachverband verwies er darauf, dass er von 15. August 1924 bis 30. April 1928 Betreiber des Austria Kinos in der Schlachthausgasse 14, 1030 Wien, und von 31. Dezember 1927 bis 21. Jänner 1945 des Wiedner-Zentralkinos auf dem Südtirolerplatz 5, 1040 Wien, gewesen sei. In ihrem Antwortschreiben verwies die Fachgruppe darauf, dass man ihn, Starha, nur von 1934 bis 1945 als Leiter des Wiedner Zentral-Kinos verzeichnet habe. Inwieweit sich die Frage seiner Leitung der beiden genannten Kinos in der Folge klärte, geht aus den erhaltenen Unterlagen des Wiener Stadt- und Landesarchivs nicht hervor. 1966 änderte sich auch aufseiten der Eigentümer-Gesellschaft die personelle Struktur, nachdem in diesem Jahr Franz Schweitzer und Wilhelm Urban die Firma übernahmen. Nach nur zwei Jahren verkaufte die Gesellschaft das Kino jedoch erneut, dieses Mal an die neu gegründete „Wiener Lichtspieltheater Ges.m.b.H.“ der Constantin Film, die an diesem Standort eine weitere Filiale ihrer neu geplanten Kinokette in Wien eröffnen wollte. Der Umbau wurde von Dipl. Ing. Hans Kinzer geleitet, der in den 1970er-Jahren auch das Schönbrunner Kino neu gestaltete. Die Neueröffnung am 16. August 1968 wurde zu einem Ereignis, das Thomas Jelinek im Buch Die Wiener Kinos (2022, S. 54) im Detail beschreibt, bei dem eine Reihe der technischen Neuerungen vorgestellt wurden. Im Mai 1968 kam es zum „Erwerb von 2082/12.478 Anteilen der Liegenschaft EZ 43 KG Wieden Wien 4., Südtiroler Platz 1“ durch die Lichtspieltheater Betriebsgesellschaft m.b.H., damals beheimatete in der Siebensterngasse 37, 1070 Wien. Mit diesen Anteilen, hieß es in einem Antrag an die Sektion Fremdenverkehr von 29. Mai jenes Jahres, sei „das Eigentum an den Kinoräumen des Hauses Wien 4., Südtirolerplatz 1/Wiedner Gürtel 46 und 46a/Petzvalgasse 5 verbunden“. Die Gesellschaft selbst seit jedoch eine juristische Person mit „überwiegend ausländischer Beteiligung (Constantin-Film Gesellschaft m.b.H. München)“, sodass man „zur grundbücherlichen Durchführung dieses Liegenschaftserwerbes einer Genehmigung im Sinne des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes, LGBL. f Wien Nr. 33/1967“ bedurfte, um die man zu diesem Zeitpunkt ansuchte. Als „wirtschaftlicher Grund“ für den Antrag wurde der Kauf des Dido Kinos durch die Constantin-Film angeführt. Schließlich wurde im Antrag auch festgehalten, die Käuferin halte fest, dass der „Betrieb des Kinos sich in letzter Zeit als unrentabel herausgestellt habe und nur dann weitergeführt werden könne, wenn ein finanziell starkes Unternehmen der Film- und Kinowirtschaft den Lichtspielbetrieb übernimmt“, ja, die Übernahme des Dido-Kinos durch die Constantin sei die „einzige Möglichkeit, den Betrieb zu retten und den dort Beschäftigten die Arbeitsplätze zu erhalten“. Ein Jahr später, im September 1969, wurde die Dido Lichtspielgesellschaft m.b.H. liquidiert. Zu diesem Zeitpunkt war das Kino bereits an die Lichtspieltheaterbetriebs Ges.m.b.H. (Constantin-Film) verkauft. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs führte Anton Langhammer das Tagesgeschäft des Dido Kinos und war parallel dazu auch für Geschäfte des Kreuz Kinos in der Wollzeile 17, 1010 Wien, zuständig, wie aus einem Schreiben der „Lichtspieltheater-Betriebsgesellschaft m.b.H. im Hause Constantin-Film, 1070 Wien, Siebensterngasse 37“ (so der damalige offizielle Briefkopf des Kinobetreibers) hervorging, nachdem von der Fachgruppe der Lichtspieltheater wohl fälschlicherweise Dokumente des einen an die Adresse des anderen Kinos geschickt worden waren. Ab den 1970er-Jahren wurden im Dido Kino vor allem auch Disney-Filme gezeigt, mit denen man versuchte, ein vor allem junges Kinopublikum durch Kinder- und Familienvorstellungen an das Kino zu binden, doch 1985 musste trotz dieses Konzepts auch das Dido Kino für immer schließen. Der letzte Film, der hier gezeigt wurde, war Taran und der Zauberkessel (USA 1985). 1972 war die Situation des Kinos bereits so trist, dass man um Rückstufung der Kammerumlagen ersuchte, die jedoch abgelehnt wurde. Um der krisenhaften Situation zu entgegnen, scheint das Kino im Winter 1972–1973 wohl auf radikale Schritte zurückgegriffen zu haben, denn im März 1973 beschwerte sich ein Besucher telefonisch bei der zuständigen Fachgruppe, dass in der letzten Vorstellung des 9. März dieses Jahres „der Saal vollkommen unbeheizt war und er sowie die anderen Kinobesucher während der Vorstellung frieren mussten“. Nachdem man die Beschwerde an die Constantin-Film übermittelt hatte, reagierte diese mit einem Schreiben vom 23. März 1973 an den erbosten Kinobesucher mit dem Hinweis, dass es sich an diesem Abend um einen „plötzlichen Defekt“ der Heizanlage gehandelt habe und man sich freuen würde, wenn sich der Besucher bald persönlich davon überzeugen würde, dass das Kino wieder warm wäre. Das Kino konnte sich – ab Ende der Sechzigerjahre mit mehrwöchigen Sommersperren – über erste und zweite Welle des Wiener „Kinosterbens“ halten. Doch im Oktober 1985 war es soweit. Das Dido Kino musste für immer schließen. In der Wiener Stadt Krone für die Bezirke Landstraße, Wieden, Margareten hieß es auf der Titelseite der Ausgabe von 2. Oktober 1985: „Protest gegen Kino-Sperre!“ Und im Artikel weiter: Auf die Barrikaden steigen die Anrainer des Dido-Kinos: Eine große Handelskette will das – neben dem Schikaneder-Kino - einzige Lichtspieltheater im 4. Bezirk mieten und daraus einen Supermarkt machen - mit einer Lastwagenzufahrt mitten durch den Hof. „Dann wird das Leben hier endgültig zur Hölle“, fürchten die Hausbewohner. Der Lärm und die Abgase der Autos machen den Bewohnern des Eckhauses zwischen dem Südtiroler Platz und Wiedner Gürtel auch so schon schwer zu schaffen. „Wenigstens die hofseitigen Räume waren bisher ruhig“, klagt eine Wohnungseigentümerin. „Auch damit wird es nach Eröffnung des Supermarktes aber vorbei sein.“ Die Kinogesellschaft, die sich vom Supermarkt hohe Mieteinnahmen erwartet, will ihren Willen um jeden Preis durchsetzen. Ein Bewohner: „Man hat uns Blanko-Erklärungen vorgelegt, mit denen wir auf unser Einspruchsrecht verzichten sollen und uns mit einer Diskothek gedroht, falls wir den Supermarkt ablehnen.“ Die Anrainer und die Bezirksvertretung wollen das Kino wenn irgend möglich erhalten. „Leider sind uns aber die Hände gebunden, weil es sich um Privateigentum handelt“, zuckt Bezirksvorsteherstellvertreter Karl Lengheimer (VP) resignierend die Schultern. Wie bereits der Artikel deutlich werden ließ, konnte trotz des lokalen Widerstands gegen die Verkaufswünsche der letzten Eigentümer nicht vorgegangen werden, und das Dido Kino wurde am 20. Jänner 1986 für immer geschlossen. Stattdessen zog eine Filiale einer Supermarkt-Kette ein. Und nach deren Konkurs die Filiale einer anderen. 2025 findet man hier eine „Billa Plus“-Filiale. Quellen und Links Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA), M.Abt. 471.A3/3: 4., Südtiroler Platz 1, Belvedere-Lichtspiele WStLA, Fachverband der Lichtspieltheater, A1: 36 – Dido-Kino Wiener Stadt Krone, Landstraße – Wieden – Margareten, 02.10.1985, S. 21. Thomas Jelinek, Florian Pauer: Die Wiener Kinos. Wien 2022, S. 51–54. www.geschichtewiki.wien.gv.at/Dido_Kino < zurück |